top of page

Briefwahl bei der Kommunalwahl: Das müssen Sie beachten

Aktualisiert: 6. März 2021


Sie sind am 15. März verhindert und können nicht ins Wahllokal gehen? Dafür gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Was zu tun ist, erfahren Sie hier.

Wenn Sie an den Kommunalwahlen am 15. März per Briefwahl teilnehmen wollen, benötigen Sie wie alle Wähler eine Wahlbenachrichtigung. Die sollte spätestens am 23. Februar bei Ihnen im Briefkasten sein. Voraussetzung: Sie sind spätestens bis 9. Februar an Ihrem Wohnort gemeldet. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung trotzdem nicht bekommen haben, sollten Sie unbedingt beim Wahlamt ihrer Gemeinde nachfragen....weiter lesen....


Quelle: Bayrischer Rundfunk (br.de)

bottom of page